Wichtige Pflicht für alle (online-) Händler ab 27.09.2026

Nach der EU Richtlinie (EU) 2024/825 werden Händler*innen, sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel dazu verpflichtet, Verbraucher*innen mittels zweier Labels auf deren Rechte aufmerksam zu machen.
Es handelt sich um zwei verschiedene Label, zum einen das Gewährleistungslabel, zum anderen das Garantielabel. Das Gewährleistungslabel ist grundsätzlich verpflichtend für alle, die physische Waren anbieten und enthält im wesentlichen Informationen zu den gesetzlichen Mängelrechten. Es zielt darauf ab, Verbraucher aufzuklären und ihnen zu helfen, ihre Rechte besser durchsetzen zu können. Hinsichtlich der Gestaltung gibt es keinen Spielraum, im Online-Shop muss das Label farbig und gut lesbar platziert werden. Dafür bietet sich am ehesten ein Platz im Checkout-Prozess an, also zwischen Warenkorb und Bezahlung.
Ein wenig komplizierter verhält es sich mit dem Garantielabel. Dieses muss auf Produktseiten platziert werden und enthält dann detaillierte Informationen zur Herstellergarantie und zwar immer dann, wenn diese über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus geht.
Für Online-Händler*innen bedeutet dies unter Umständen einen großen zeitlichen Aufwand, während das Gewährleistungslabel relativ schnell und einfach platziert werden kann.
Die gute Nachricht: derzeit ist eine Aktualisierung der Rechtstexte nicht erforderlich.