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Facebook Like-Button ein Risiko?

30.08.2019

Die DSVGO wird noch viele Richter am EuGH beschäftigen. Jüngst mussten sich die Justiziare mit der Frage auseinandersetzen, ob die Einbindung des beliebten "Daumen-Hoch" Buttons datenschutzwidrig ist oder nicht. Das Ergebnis dürfte nicht gefallen: da mit dem Klick auf "Gefällt mir" die IP-Adresse des Users an Facebook übertragen wird, trägt derjenige, der den Button zur Verfügung gestellt hat, die Verantwortung dafür automatisch mit. Die Lösung: eine 2-Klick-Lösung. Hierbei wird der Nutzer beim ersten Klick auf die Datenübertragung an Facebook hingewiesen, bestätigt sein Einverständnis mit einem zweiten Klick und wird erst dann zum "richtigen" Button geleitet. Hundertprozentig sicher ist diese Lösung jedoch nicht. Daher empfiehlt es sich, den Button gar nicht erst zu verwenden.