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Die KI Verordnung der EU

10.07.2023

Fällt der Begriff "KI" (kurz für künstiche Intelligenz), dann ist dies zumeist mit negativen Gefühlen wie Angst oder zumindest mit einer großen Portion Skepsis verbunden.
Im Frühjahr diesen Jahres 2023 war die Aufregung um KI wieder besonders groß, denn ChatGPT, eine KI zum Verfassen von Texten, war plötzlich in aller Munde.

Doch KI ist keinesfalls eine plötzlich aufgetauchte Technologie, sondern sie ist vielmehr eine Entwicklung, die schon längst begonnen hat und nicht mehr aufzuhalten ist. Zudem sind die meisten Bundesbürger in ihrem Alltag bereits von KI umgeben. Laut aktuellen Daten von statista.com gibt es in Deutschland 62,6 Millionen Smartphone-Nutzer, das bedeutet, dass etwa 80 % der Bundesbürger ein Smartphone nutzen. Bereits in den gängstigen Apps finden sich Komponenten, die mittels KI funktionieren, wie beispielsweise das Wörterbuch in der beliebten App "whatsapp". Es lernt, es speichert, es erinnert Formulierungen aus der Vergangenheit und schlägt Wörter vor. Kameras erkennen Motive und Gesichter, sie fokussieren und retouchieren automatisch, um das Ergebnis zu optimieren. Shopping-Apps merken sich Vorlieben und schlagen Artikel vor, die zum Suchverhalten passen. Kurzum, allein die Nutzung von Apps auf dem Smartphone beinhaltet zugleich die Nutzung von künstlicher Intelligenz. Viele Geräte im häuslichen Umfeld sind durch das Internet gesteuert. Die smarten Geräte (IoT = Internet of Things) werden am Handgelenk getragen (Smartwatches) oder stehen in der Küche (Kühlschränke, Herde), im Keller (Heizungsanlagen) und in der Garage (Fahrräder, Autos). Sie alle senden und empfangen Daten, die verarbeitet und genutzt werden. Dies soll einerseits dem Menschen dienen und zu dessen Wohlbefinden beitragen, andererseits birgt die immense Menge an sehr persönlichen Informationen auch ein großes Risiko, denn persönliche Rechte wie der Schutz der eigenen Daten sind potenziell gefährdet. Hier möchte die EU gern mit ihrer KI-Verordnung regulierend eingreifen.

KI kommt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Industrie zum Einsatz. Von Marketingmaßnahmen über Lagerwirtschaft, im Bewerbermanagement  bis hin zur Steuerung von Maschinen, der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist nicht zuletzt auch ein bedeutsamer Faktor in der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Dem gegenüber stehen die Angst vor Datendiebstahl und vor der teilweisen Verselbstständigung der KI.

Die Vorgehensweise der EU ist es, KI zunächst nach dem Risiko zu klassifizieren und dann die Regeln danach festzulegen. Eine hochriskante KI würde demnach sehr viel strengeren Regeln unterliegen als eine weniger riskante KI. Der früheste Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Verordnung wäre 2026.

Bis dahin müssen vermutlich noch viele Anpassungen erfolgen, denn die KI entwickelt sich in rasantem Tempo weiter.

Bild von Freepik

Quellen:
https://de.statista.com/themen/581/smartphones/#dossier-chapter3
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ki-100.html
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/dihk-durchblick-digital/europaeisches-gesetz-ueber-kuenstliche-intelligenz-63750
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e0649735-a372-11eb-9585-01aa75ed71a1.0019.02/DOC_1&format=PDF
https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20200827STO85804/was-ist-kunstliche-intelligenz-und-wie-wird-sie-genutzt