DSGVO und Visitenkarten
Die Neuerungen der DSGVO bringen große Veränderungen für Website-Betreiber mit sich. Das Thema wurde in den letzten Tagen und Wochen bereits zu genüge diskutiert. Doch was hat das Ganze mit Visitenkarten zu tun?
Auf einer Visitenkarte stehen die Kontaktinformationen der jeweiligen zu einem Unternehmen gehörenden Person. Streng genommen müsste bei der Ausgabe einer solchen Visitenkarte darüber informiert werden, was mit den Daten gemacht wird, die an den Kontakt gesendet werden. Grundsätzlich reicht es, wenn man mündlich darüber informiert und sich die Erlaubnis der jeweiligen Person einholt. Im Falle einer Klage ist das aber nicht mehr nachweisbar. Auch das Übertragen der Visitenkarte in ein Computer-System darf nur unter Information der betroffenen Person passieren. Es wird dazu geraten, nach Austausch der Visitenkarte eine E-Mail zu verschicken, in der auf alles Wichtige hingewiesen wird.
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Quelle: t3n.de