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Änderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung

11.05.2018

Zum 25. Mai 2018 ändert sich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Dazu fassen wir hier die wesentlichen Punkte für Sie zusammen:

  • Unternehmen aus Drittländern unterliegen den selben Vorgaben wie Mitgliedsstaaten, sobald EU-Bürger betroffen sind.
  • Die Einwilligungserklärung durch Kontrollkästchen, darf nicht mehr allgemein ausgelegt werden. Nun muss jedem Datenverarbeitungsvorgang einzeln zugestimmt werden.
  • Die Einwilligung des Besuchers muss jederzeit unbegründet widerrufen werden können.
  • Dem Betroffenen stehen nun mehr Auskunftsrechte wie z.B. die Dauer der Datenspeicherung zu.
  • Unternehmen müssen in der Lage sein, die Daten in einem portablen und sicheren Format an den Betroffenen oder auf Wunsch auch an einen Dritten weiterzugeben.
  • Bei Fehlern und Pannen können Datenverarbeiter vom Betroffenen zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Die Meldepflicht im Falle einer Datenpanne muss dem Betroffenen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
  • Die Geldbußen im Falle eines Verstoßes, wurden auf bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des weltweiten Umsatzes des Unternehmens erhöht.

Als Nutzer von eCMSvario können Sie uns gerne kontaktieren, falls wir die Änderungen für Sie übernehmen sollen. So können Sie sicher sein, dass alles in bester Ordnung ist.