Impressum und Datenschutzerklärung
Betreiber*innen von Websites, Blogs oder Online-Shops müssen stets die neuesten Gesetze hinsichtlich ihrer online angebotenen Dienste und Informationen beachten. Werden diese kleinen, aber wichtigen Details missachtet, drohen Strafen oder Abmahnungen durch Anwaltskanzleien, die das Internet nach abmahnfähigen Fehlern durchforsten.
Am 14. Mai 2024 wurden zwei Gesetze, das TMG und das TTDSG durch neue Gesetze abgelöst und ersetzen diese seitdem. Das Telemediengesetz (TMG) wurde ersetzt durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG). Es regelt unter anderem den redaktionellen Inhalt des Impressums, welches für jede Website verpflichtend zur Verfügung gestellt werden muss. Inhaltlich muss das Impressum nicht verändert werden, lediglich der Hinweis auf das neue Gesetz sollte aktualisiert werden. Ähnliches gilt für die Gesetzesgrundlage, die die Datenschutzerklärung regelt. Auch diese ist für die Betreiber von Websites ein verpflichtendes Element. Bisher lag dieser das Telekommunikations Telemedien Datenschutzgesetz (TTDSG) zugrunde. Das TTDSG wird nun ersetzt durch das neue Telekommunikations Digitale Dienste Datenschutz Gesetz (TDDDG). Hier empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung hinsichtlich des neuen Gesetzes auf den neuesten Stand zu bringen.