Arbeiten am Strand
Arbeit und Leben sind schon lange im Wandel, das Internet und die zunehmende Digitialisierung von Prozessen machen es möglich. Die Zeit in der Pandemie hat sicherlich dafür gesorgt, dass der Wille zur Flexibilität in vielen Unternehmen einen enormen Schub erfahren hat. Vielen blieb nichts anderes übrig, als schnell neue Wege zu finden, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Das Homeoffice war der letzte Ausweg und für alle, die nicht an Produktionsstätten gebunden waren, der place to be für die Zeiten der Kontaktbeschränkungen. Die Vor- und Nachteile des Homeoffice sind vielfältig, ein wesentlicher Vorteil ist jedoch die Ortsunabhängigkeit und die damit verbundene Zeitersparnis.
Die Ortsunabhängigkeit brachte schließlich die Idee hervor, das Homeoffice an den Strand, den See, den Campingplatz oder die Berge zu verlegen, denn wer zuhause arbeiten kann, der kann doch auch von jedem anderen Ort arbeiten. Eine Pause vom gewohnten Umfeld, tagsüber arbeiten, abends schwimmen im Meer und bei Sonnnenuntergang eine Fischplatte genießen klingt nach einem schönen Traum, ist aber Realität für Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber diesen Trend mitmachen und workation anbieten. Insbesondere jüngere Arbeitnehmende suchen nach Arbeitsplätzen, die ihnen mehr zu bieten haben als einen Obstkorb, ein E-Bike und einen nine-to-five-job, denn das Zauberwort heißt work-life-balance. Arbeiten, essen, schlafen und am Wochenende einkaufen genügt einfach nicht mehr, denn das Bewusstsein für die eigenen Bedürfnisse ist mittlerweile gewachsen. Ob es der älteren Generation gefällt oder nicht: um Fachkräfte zu halten und zu motivieren, müssen neue Wege beschritten werden.
Workation ist ein Benefit, der für Arbeitgeber nicht verpflichtend ist. Denn ganz einfach ist es nicht, workation anzubieten. Einerseits ist die Grundvoraussetzung eine detaillierte Betriebsvereinbarung, die genau festlegt, wer für wie lange in welchen Ländern arbeiten darf. Dürfen wirklich alle Personengruppen im Urlaubsland arbeiten? Welche Länder kommen für solch einen Aufenthalt in Frage? Wie lange darf ein Arbeitsaufenthalt in einem anderen Land sein? Eine grobe Orientierung bietet die 183-Tage-Regelung, denn: Wer nicht länger als 183 im Ausland arbeitet, bleibt nur im Heimatland einkommensteuerpflichtig. Gleiches gilt für die Lohnsteuerpflicht. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht gilt es, genau zu prüfen. Es gibt nicht für alle Länder eindeutige Regelungen und gegebenenfalls müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die von Arbeitgeberseite zu bezahlen sind.
Wichtigste Hardware- und Softwarevoraussetzungen für workation:
- Laptop inkl. Zubehör
- Headset
- Smartphone
- Kamera für Videokonferenzen
- E-Mail Program
- sichere Verbindung, am besten VPN
- Videokonferenz-Software
- Software für den sicheren Austausch von Dokumenten
- Programme für Text- und Datenverarbeitung, je nach Anforderung
Foto: J. A.
Für eine Beratung hinsichtlich Homeoffice, Videokonferenz und workation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf- wir helfen gern weiter.