Der Vertrag mit der Vision Consulting Deutschland GmbH kommt nur zustande, wenn der Vertragspartner 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.
Als Grundlage des Vertrages gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Geltung der Bedingungen
Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen (einschliesslich Beratungsleistungen) liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen der Käufer und Geschäftspartner gelten nur mit schriftlicher Zustimmung der Vision Consulting Deutschland GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Unwirksame Bedingungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten vertraglichen Konsens möglichst nahe kommt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Alle Angebote sind freibleibend, insbesondere vorbehaltlich einer Lieferungsmöglichkeit, soweit die Vision Consulting Deutschland GmbH nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat.
2. Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vision Consulting Deutschland GmbH . Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
3. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Vision Consulting Deutschland GmbH mittels elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dafür notwendigen Kundendaten ist mit Zustandekommen des Vertrages gemäss Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegeben.
4. Der Support sowie die Einsicht in die Kundenstatistik erfolgt ausschliesslich online. Kennung und Passwort werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
§ 2.1 Vertragsabschluss - Internet - Zusatz
1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten der Vision Consulting Deutschland GmbH kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertrages der Vision Consulting Deutschland GmbH zustande.
2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Vision Consulting Deutschland GmbH und/oder aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.
3. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Vision Consulting Deutschland GmbH zur Einsicht bereit. (Preisliste und Dienstleistungsbeschreibung)
4. Die Leistungen der Vision Consulting Deutschland GmbH werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
§ 2.2 Kündigung - Internet
1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartal kündbar. Es genügt die formlose Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Änderungen der vereinbarten Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin eine längere Zeitspanne als 3 Monate liegt.
2. Bei einer längeren Lieferzeit als 3 Monate gelten jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Hat sich der am Tag der Lieferung gültige Preis gegenüber dem bei Vertragsschluss gültigen Preis um mehr als 20% erhöht, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Vision Consulting Deutschland GmbH berechtigt, den Anschluss zu sperren. Gebühren, die der Vision Consulting Deutschland GmbH auch ohne Leistungserbringung entstehen, können weiter eingefordert werden.
4. Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitstag der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Die Aufrechnung von etwaigen von der Vision Consulting Deutschland GmbH bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 3.1 Preise und Zahlungsbedingungen - Internet - Zusatz
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Entgelte für Teile eines Kalendermonates werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
2. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren, für die er einzustehen hat, nicht von ihm oder Dritten verursacht worden seien, so hat er dies nachzuweisen.
3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Vision Consulting Deutschland GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4. Soweit die Vision Consulting Deutschland GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
5. Die Vision Consulting Deutschland GmbH behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen Netzwerk-Sektor (Internet) abhängen.
§ 4 Lieferung - Internet - Zusatz
1. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Vision Consulting Deutschland GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Bundespost Telekom oder weiterer Telekommunikationsanbieter, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Vision Consulting Deutschland GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der Vision Consulting Deutschland GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat die Vision Consulting Deutschland GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Vision Consulting Deutschland GmbH, die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als fünf Werktage an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde nicht mehr auf die Vision Consulting Deutschland GmbH - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer ausserhalb des Verantwortungsbereiches der Vision Consulting Deutschland GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Vision Consulting Deutschland GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
4. Die Vision Consulting Deutschland GmbH behält sich vor, bei Online- Wählverbindungen, die längere Zeit (15 min) keine Aktivität zeigen, die Verbindung zu unterbrechen (Idle-Time Out). Dadurch werden die Zugangsleitungen nicht durch evtl. Fehler der Netzwerksoftware oder der Hardware des Kunden blockiert und ihm auch Telefonkosten erspart.
§ 5 Haftung der Vision Consulting Deutschland GmbH - Internet - Zusatz
1. Die Vision Consulting Deutschland GmbH haftet nicht für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen und Daten, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er diese Informationen oder Daten übermittelt.
2. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der TELEKOM oder eines weiteren Anbieters eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM und Vision Consulting Deutschland GmbH anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der Vision Consulting Deutschland GmbH gegenüber ihren Kunden entsprechend.
3. Die Vision Consulting Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung oder aus dem Nutzungsverhalten der bereitgestellten Dienste (Internet) ergeben. Insbesondere haftet die Vision Consulting Deutschland GmbH nicht für mögliche Schäden durch Computerviren und/oder ähnliche schädlichen Programme, die sich aus der Nutzung von über die Vision Consulting Deutschland GmbH bereitgestellten Dienste und oder übertragenen Daten resultieren können. Weiterhin kann die Vision Consulting Deutschland GmbH nicht haftbar gemacht werden für Vernachlässigungen der dem Kunden obliegenden Verantwortlichkeiten zur Vorsorge gegen Verstösse gegen Schutzgesetze Dritter, insbesondere jugendschutzrechtlicher Bestimmungen.
4. Die Vision Consulting Deutschland GmbH haftet nicht für Leistungsausfälle, die auf Wartungsarbeiten am System zurückzuführen sind.
§ 6 Pflichten des Kunden - Internet
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der Vision Consulting Deutschland GmbH sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zzgl. der darauf zu berechnenden Mehrwertsteuer in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Dazu muss bei Tarifen zum Internetzugangsvertrag eine Einzugsermächtigung erteilt werden (Wählverbindung). Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgewiesene Lastschrift hat der Kunde der Vision Consulting Deutschland GmbH die entstandenen Kosten zu erstatten;
b) der Vision Consulting Deutschland GmbH mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Vision Consulting Deutschland GmbH - Diensten verwendet wird;
c) die Zugriffsmöglichkeit auf Vision Consulting Deutschland GmbH -Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von der Vision Consulting Deutschland GmbH bereitgestellten Dienste keine Verstösse gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche, sowie jugendschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen;
d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Vision Consulting Deutschland GmbH erforderlich sein sollten;
e) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
f) die im Internetzugangsvertrag angegebenen Rufnummern zur Einwahl sicherzustellen und etwaige Abweichungen oder Änderungen unverzüglich bei der Vision Consulting Deutschland GmbH bekanntzugeben.
g) der Vision Consulting Deutschland GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen;
h) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
i) nach Abgabe einer Störungsmeldung die von der Vision Consulting Deutschland GmbH durch die Ãœberprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
j) bei Abschluss eines Internet-Zugang-Vertrages inklusive Telefongebühr ist die Ãœbermittlung der Telefonnummer des Kunden zu Abrechungszwecken zwingend notwendig.
2. Verstösst der Kunde gegen die in Abs. 1 c), d) und j) genannten Pflichten, ist die Vision Consulting Deutschland GmbH sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Abs. 1a nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 7 Haftung des Kunden - Internet
a) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Vision Consulting Deutschland GmbH und Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Vision Consulting Deutschland GmbH -Dienste oder dadurch, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, entstehen.
§ 8 Nutzung durch Dritte - Internet
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von der Vision Consulting Deutschland GmbH durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Vision Consulting Deutschland GmbH gestattet. Hierzu zählen auch Account- und POP3-Sharing in Firmen.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der Vision Consulting Deutschland GmbH durch Dritte entstanden sind.
§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzungen
Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Vision Consulting Deutschland GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen der Vision Consulting Deutschland GmbH .
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Vision Consulting Deutschland GmbH unterbreiteten Informationen als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäss §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die Vision Consulting Deutschland GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich die Vision Consulting Deutschland GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Vision Consulting Deutschland GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn und soweit dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
4. Die Vision Consulting Deutschland GmbH steht dafür ein, dass alle Personen die von der Vision Consulting Deutschland GmbH mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Vision Consulting Deutschland GmbH für ihn oder den Dritten bestimmte Daten zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services).
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Vision Consulting Deutschland GmbH und Käufern, welche Vollkaufleute, juristische und natürliche Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist Köln.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage für Vertragsabschlüsse mit der Vision Consulting Deutschland GmbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Vision Consulting Deutschland GmbH bzw. der Dienste der Vision Consulting Deutschland GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform